Eintritt

Schön, dass Sie sich entschlossen haben, (wieder) in die evangelische Kirche einzutreten. Ein (Wieder-) Eintritt ist jederzeit möglich, vereinbaren Sie einfach ein Gespräch mit uns.


Voraussetzungen für den Eintritt

  • christliche Taufe
  • keine Zugehörigkeit anderer Religionen

Unterlagen für den Kircheneintritt

  • Taufschein (im Original)
  • Austrittsbestätigung Ihrer letzten Religionszugehörigkeit
    (die Sie im Magistrat oder in der Bezirkshauptmannschaft bekommen)

Ich war bisher in keiner christlichen Kirche

In diesem Fall ist mit dem Eintritt in die evangelische Kirche die Taufe verbunden. Informationen über die Taufe finden Sie hier.


Ich bin schon einmal aus der Kirche ausgetreten

Wenn Sie schon einmal aus der Kirche ausgetreten sind, hatten Sie sicher Gründe für diesen Schritt. Der Kirchenaustritt muss aber nicht endgültig bleiben. Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten, überlegen Sie bitte, was dieser Schritt für Sie bedeutet. Gerne kommen wir mit Ihnen ins Gespräch!


Ich bin katholisch und möchte evangelisch werden

Der Wechsel der Konfession bedeutet, dass sie aus ihrer jetzigen Kirche austreten. Der Fairness halber ersuchen wir Sie, mit dem katholischen Kollegen das Gespräch zu suchen. Welche Überlegungen sind für sie ausschlaggebend? Reden wir darüber!


Wie funktioniert ein (Wieder-) Eintritt?

Voraussetzung für den Eintritt in die evangelische Kirche ist, dass Sie christlich getauft sind. Wenn Sie nicht getauft sind, treten Sie in die evangelische Kirche ein, indem Sie sich taufen lassen.

Sie können nur in die Evangelische Kirche eintreten, wenn Sie keiner anderen Religionsgemeinschaft angehören.
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft können Sie bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat erklären. Um dann in die evangelische Kirche einzutreten, kommen Sie bitte ins Pfarrbüro und besprechen Sie mit uns alles weitere für den Eintritt. Für persönliche Gespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.